Rechtsanwalt Münster
Kanzlei
Die Kanzlei wurde von Anfang an konsequent zur spezialisierten Fachanwaltskanzlei ausgebaut. Nach unseren Grundsätzen dürfen in der Kanzlei in den Schwerpunktbereichen Arbeitsrecht und Öffentliches Recht nur Rechtsanwälte tätig sein, die sich seit längerer Zeit als Fachanwälte in der Praxis profiliert haben und darüber hinaus auf ihren Fachrechtsgebieten seit mindestens zehn Jahren eine hochgradige Spezialisierung in der praktischen Rechtsanwendung und Rechtsdurchsetzung aufzuweisen haben.

Wir, die Fachanwaltskanzlei Münster, stellen höchste Ansprüche an Qualität und Effektivität unserer Arbeit. Dazu gehören selbstverständlich ein Informations- und Wissensmanagement auf permanent hohem Niveau, stetige fachliche Fortbildung und eine moderne Büroorganisation einschließlich Fachbibliothek sowie moderner EDV- und Bürotechnik.

Es ist unser Ziel, die rechtlichen Interessen unserer Mandanten optimal zu vertreten und durchzusetzen. Wir wollen unseren Mandanten eine praxisorientierte, spezialisierte und fachlich fundierte Dienstleistung anbieten. Dort, wo dies noch möglich ist, wollen wir durch präventive Rechtsberatung und Rechtsgestaltung helfen, von vornherein aufwendige und kostspielige Auseinandersetzungen zu vermeiden.
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