Die Kanzlei wurde von Anfang an konsequent
zur spezialisierten Fachanwaltskanzlei ausgebaut. Nach unseren
Grundsätzen dürfen in der Kanzlei in den Schwerpunktbereichen
Arbeitsrecht und Öffentliches Recht nur Rechtsanwälte
tätig sein, die sich seit längerer Zeit als Fachanwälte
in der Praxis profiliert haben und darüber hinaus auf
ihren Fachrechtsgebieten seit mindestens zehn Jahren eine
hochgradige Spezialisierung in der praktischen Rechtsanwendung
und Rechtsdurchsetzung aufzuweisen haben.
Wir, die Fachanwaltskanzlei Münster, stellen höchste Ansprüche an Qualität
und Effektivität unserer Arbeit. Dazu gehören
selbstverständlich ein Informations- und Wissensmanagement
auf permanent hohem Niveau, stetige fachliche Fortbildung
und eine moderne Büroorganisation einschließlich
Fachbibliothek sowie moderner EDV- und Bürotechnik.
Es ist unser Ziel, die rechtlichen Interessen unserer
Mandanten optimal zu vertreten und durchzusetzen. Wir wollen
unseren Mandanten eine praxisorientierte, spezialisierte
und fachlich fundierte Dienstleistung anbieten. Dort, wo
dies noch möglich ist, wollen wir durch präventive
Rechtsberatung und Rechtsgestaltung helfen, von vornherein
aufwendige und kostspielige Auseinandersetzungen zu vermeiden.