Wir beraten, betreuen und vertreten Mandanten aus dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Hierzu gehören Bürger und Privatpersonen in gleicher Weise wie Unternehmen und Unternehmer. Da wir das Mandatsgeheimnis ernst nehmen, lehnen wir die Veröffentlichung von Referenzen auch dann ab, wenn Mandanten dazu ausdrücklich ihre Einwilligung erteilt haben sollten.
Im öffentlichen Recht (Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht) vertreten wir in erster Linie den rechtssuchenden Bürger und Unternehmer gegenüber der öffentlichen Gewalt. Zu unseren Mandanten gehören Angehörige des öffentlichen Dienstes, Beamte, Richter und Soldaten, sonstige Bedienstete der Bundeswehr, Polizeibeamte, Mitarbeiter von Geheimdiensten, Rechtsanwälte und Notare, Lehrer, Schulleiter, Schulträger, Akademien, Hochschullehrer, Wissenschaftler, Studenten, Studienplatzbewerber, Studienplatzwechsler, Prüfungskandidaten, Schüler und ihre Eltern, freiwillig Wehrdienstleistende, Unternehmer und Gewerbetreibende sowie (im Umweltrecht) Vereine, Nichtregierungsorganisationen und Umweltverbände.
Im Arbeitsrecht vertreten wir in erster Linie Arbeitnehmer, Arbeiter, Angestellte und Betriebsräte, Betriebsratsmitglieder, Personalräte und Personalratsmitglieder, Schwerbehinderte und Elternzeitberechtigte, Geschäftsführer und leitende Angestellte, Außendienstmitarbeiter und Handelsvertreter. Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Münster vertritt insbesondere auch Arbeitgeber, Unternehmer, Selbständige und Gewerbetreibende als Dauermandat.