Wir sprechen zwar nicht alle Sprachen
und erledigen die Anwaltskorrespondenz in der Regel in Deutsch,
aber wir sind imstande, mit Mandanten Gespräche in mehreren
gängigen Weltsprachen zu führen, in diesen Sprachen
verfasste Dokumente zu bearbeiten und darin auch fremdsprachliche
Korrespondenz zu fertigen. Konversationssprachen sind neben
Deutsch auch Englisch, Französisch, Portugiesisch und
Spanisch (Castellano). Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt
Münster können Sie in diesen Sprachen zunächst
Ihre Anliegen schildern und mit ihm die Sach- und Rechtslage
erörtern. Sodann können die weiteren Verfahrensschritte
besprochen werden. Sollte das Verfassen diffiziler fremdsprachlicher
Texte erforderlich werden, so arbeiten wir mit qualifizierten
Fachübersetzern zusammen, zu denen teilweise schon seit
Jahren gute und tragfähige Verbindungen bestehen, die
unseren Mandanten zugute kommen sollen.