Rechtsanwalt Münster
Sprachen
Wir sprechen zwar nicht alle Sprachen und erledigen die Anwaltskorrespondenz in der Regel in Deutsch, aber wir sind imstande, mit Mandanten Gespräche in mehreren gängigen Weltsprachen zu führen, in diesen Sprachen verfasste Dokumente zu bearbeiten und darin auch fremdsprachliche Korrespondenz zu fertigen. Konversationssprachen sind neben Deutsch auch Englisch, Französisch, Portugiesisch und Spanisch (Castellano). Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt Münster können Sie in diesen Sprachen zunächst Ihre Anliegen schildern und mit ihm die Sach- und Rechtslage erörtern. Sodann können die weiteren Verfahrensschritte besprochen werden. Sollte das Verfassen diffiziler fremdsprachlicher Texte erforderlich werden, so arbeiten wir mit qualifizierten Fachübersetzern zusammen, zu denen teilweise schon seit Jahren gute und tragfähige Verbindungen bestehen, die unseren Mandanten zugute kommen sollen.
Zurück Weiter