Vertrauen ist die Grundlage für die erfolgreiche Zusammenarbeit
zwischen Anwalt und Mandant. Dieses Vertrauen beruht auf Gegenseitigkeit.
Der Rechtsanwalt muss Vertrauen zu seinem Mandanten haben können,
der Mandant zu seinem Rechtsanwalt. Der Mandant muss insbesondere
darauf vertrauen können, dass der Anwalt seine Anliegen
mit der erforderlichen Diskretion, Sorgfalt und Kompetenz bearbeitet
und dass er sie – falls notwendig – auch mit der
nötigen Entschlossenheit, Härte und Durchsetzungskraft
verfolgt. Vertrauen entsteht nicht von selbst. Es muss täglich
aufs Neue erarbeitet werden – durch entsprechende Leistung.
Leistung schafft Vertrauen.
Bei unserer Arbeit lassen wir uns von drei Prinzipien leiten: