Qualifikation ermöglicht Leistung.
Spitzenleistungen sind im anwaltlichen Bereich nach unserer Überzeugung
heute nur noch erzielbar auf der Grundlage uneingeschränkt
hoher fachlicher Qualifikation. Eine solche Qualifikation
wird erreicht
durch Spezialisierung in Theorie und Praxis.
Ein verlässlicher Beleg für eine solche Spezialisierung
ist der Erwerb der Fachanwaltsqualifikation. Während andere
Bezeichnungen (wie „Experte“, „Spezialist“, „Tätigkeitsschwerpunkt“ u.s.w.)
in der Regel auf Selbsteinschätzungen beruhen, bedeutet
eine Spezialisierung des Rechtsanwalts als Fachanwalt geprüfte
Qualität. Bevor sich ein Rechtsanwalt „Fachanwalt“ nennen
darf, muss er an einem umfassenden Lehrgang teilnehmen, zahlreiche
Leistungskontrollen (Klausuren) erfolgreich bestehen und die
Bearbeitung einer Mindestanzahl unterschiedlicher Fälle
seines Fachgebiets in der Praxis nachgewiesen haben. Regelmäßig
muss er zudem noch ein Fachgespräch führen. Dann
erst gestattet ihm die Rechtsanwaltskammer, die Fachanwaltsbezeichnung
zu führen. Auch danach muss der Fachanwalt gegenüber
seiner Rechtsanwaltskammer jährlich aus Neue nachweisen,
dass er seiner Verpflichtung zu ständiger Fortbildung
auf seinem Fachanwaltsgebiet in hinreichendem Maße nachgekommen
ist.
Wir halten es für vorteilhaft, wenn ein Rechtsanwalt über
seine Qualifikation als Fachanwalt hinaus umfassende berufliche
Erfahrung aus der außeranwaltlichen Berufspraxis einbringen
kann, beispielsweise als früherer Beschäftigter im öffentlichen
Dienst oder aus einer Tätigkeit als Justitiar in einem
Unternehmen oder einem Verband. Solche praktischen Erfahrungen
sind aus unserer Sicht teilweise sogar noch höher einzuschätzen
als der formale Erwerb der Fachanwaltsqualifikation oder akademischer
Meriten.
Neben der fachlichen Kompetenz sollte die menschliche Kompetenz
des Anwalts dessen Qualifikationsprofil abrunden. Denn der
Anwalt trägt Verantwortung für seine Mandanten und
mit dem Erfolg oder Misserfolg seiner Bemühungen ist häufig
auch das zukünftige Schicksal seiner Mandanten verbunden.