Rechtsanwalt Münster
Qualifikation
Qualifikation ermöglicht Leistung. Spitzenleistungen sind im anwaltlichen Bereich nach unserer Überzeugung heute nur noch erzielbar auf der Grundlage uneingeschränkt hoher fachlicher Qualifikation. Eine solche Qualifikation wird erreicht durch Spezialisierung in Theorie und Praxis.

OrdnerEin verlässlicher Beleg für eine solche Spezialisierung ist der Erwerb der Fachanwaltsqualifikation. Während andere Bezeichnungen (wie „Experte“, „Spezialist“, „Tätigkeitsschwerpunkt“ u.s.w.) in der Regel auf Selbsteinschätzungen beruhen, bedeutet eine Spezialisierung des Rechtsanwalts als Fachanwalt geprüfte Qualität. Bevor sich ein Rechtsanwalt „Fachanwalt“ nennen darf, muss er an einem umfassenden Lehrgang teilnehmen, zahlreiche Leistungskontrollen (Klausuren) erfolgreich bestehen und die Bearbeitung einer Mindestanzahl unterschiedlicher Fälle seines Fachgebiets in der Praxis nachgewiesen haben. Regelmäßig muss er zudem noch ein Fachgespräch führen. Dann erst gestattet ihm die Rechtsanwaltskammer, die Fachanwaltsbezeichnung zu führen. Auch danach muss der Fachanwalt gegenüber seiner Rechtsanwaltskammer jährlich aus Neue nachweisen, dass er seiner Verpflichtung zu ständiger Fortbildung auf seinem Fachanwaltsgebiet in hinreichendem Maße nachgekommen ist.

Wir halten es für vorteilhaft, wenn ein Rechtsanwalt über seine Qualifikation als Fachanwalt hinaus umfassende berufliche Erfahrung aus der außeranwaltlichen Berufspraxis einbringen kann, beispielsweise als früherer Beschäftigter im öffentlichen Dienst oder aus einer Tätigkeit als Justitiar in einem Unternehmen oder einem Verband. Solche praktischen Erfahrungen sind aus unserer Sicht teilweise sogar noch höher einzuschätzen als der formale Erwerb der Fachanwaltsqualifikation oder akademischer Meriten.

Neben der fachlichen Kompetenz sollte die menschliche Kompetenz des Anwalts dessen Qualifikationsprofil abrunden. Denn der Anwalt trägt Verantwortung für seine Mandanten und mit dem Erfolg oder Misserfolg seiner Bemühungen ist häufig auch das zukünftige Schicksal seiner Mandanten verbunden.
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