Rechtsanwalt Münster
Vertrauen
Das Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant soll von Vertrauen getragen sein. Vertrauen setzt Respekt vor der Lebenslage des Mandanten, vor seiner Person, seinen Nöten und Problemen voraus. Vertrauen setzt aber auch Respekt vor der Person und dem Beruf des Rechtsanwalts, seiner spezifischen Situation als Ausübender eines freien Berufes und seiner grundsätzlichen Bereitschaft zur Hilfe in (nahezu) allen Lebenslagen voraus.

Daraus folgt, dass der Rechtsanwalt als berufener Vertreter seines Mandanten und als unabhängiges Organ der Rechtspflege umfassend zu bevollmächtigen ist. Ist für uns erkennbar, dass der Mandant Dritten gegenüber hörig ist, dass er beispielsweise die Auffassungen „wohlmeinender“ Freunde, die wirtschaftlichen Interessen kommerzieller Gewerbetreibender wie Rechtsschutzversicherer oder gar die gezielten Beeinflussungen durch die Gegenseite höher einstuft als den fachlichen Rat seines Anwalts, so zerstört dies nachhaltig das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant und ist unter anderem geeignet, die sofortige Mandatsniederlegung zu begründen. Unsere Mandanten beauftragen uns, damit wir ihre Interessen durchsetzen. Sie erwarten auch von uns, dass uns dies gelingt. Als Anwälte dürfen wir dann aber auch erwarten, dass unsere Mandanten alles unterlassen, was das Erreichen ihrer eigenen Ziele vereiteln kann.

Bei uns können Sie sicher sein, dass der Anwalt Ihrer Wahl Sie auch durchgehend persönlich betreut. Unser Konzept ist die individuelle Begleitung des Mandanten. Mehr noch: Auch die Arbeit im Hintergrund erfolgt durch den Fachanwalt. Die vielfach anzutreffenden Konzepte der „Anwaltsrotation“ oder einer (heimlichen) anwaltlichen Betreuung durch sonstige Personen innerhalb der Kanzlei lehnen wir grundsätzlich ab.
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