Das Verhältnis zwischen Anwalt
und Mandant soll von Vertrauen getragen sein. Vertrauen setzt
Respekt vor der Lebenslage des Mandanten, vor seiner Person,
seinen Nöten und Problemen voraus. Vertrauen setzt aber
auch Respekt vor der Person und dem Beruf des Rechtsanwalts,
seiner spezifischen Situation als Ausübender eines freien
Berufes und seiner grundsätzlichen Bereitschaft zur
Hilfe in (nahezu) allen Lebenslagen voraus.
Daraus folgt, dass der Rechtsanwalt als berufener Vertreter seines Mandanten
und als unabhängiges Organ der Rechtspflege umfassend zu bevollmächtigen
ist. Ist für uns erkennbar, dass der Mandant Dritten gegenüber hörig
ist, dass er beispielsweise die Auffassungen „wohlmeinender“ Freunde,
die wirtschaftlichen Interessen kommerzieller Gewerbetreibender wie Rechtsschutzversicherer
oder gar die gezielten Beeinflussungen durch die Gegenseite höher einstuft
als den fachlichen Rat seines Anwalts, so zerstört dies nachhaltig das Vertrauensverhältnis
zwischen Anwalt und Mandant und ist unter anderem geeignet, die sofortige Mandatsniederlegung
zu begründen. Unsere Mandanten beauftragen uns, damit wir ihre Interessen
durchsetzen. Sie erwarten auch von uns, dass uns dies gelingt. Als Anwälte
dürfen wir dann aber auch erwarten, dass unsere Mandanten alles unterlassen,
was das Erreichen ihrer eigenen Ziele vereiteln kann.
Bei uns können Sie sicher sein, dass der Anwalt Ihrer Wahl Sie auch durchgehend
persönlich betreut. Unser Konzept ist die individuelle Begleitung des Mandanten.
Mehr noch: Auch die Arbeit im Hintergrund erfolgt durch den Fachanwalt. Die vielfach
anzutreffenden Konzepte der „Anwaltsrotation“ oder einer (heimlichen)
anwaltlichen Betreuung durch sonstige Personen innerhalb der Kanzlei lehnen wir
grundsätzlich ab.