Wir beraten und vertreten seit 1995 betroffene Eltern und ihre Kinder in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus bundesweit in allen schulrechtlichen Belangen. Wir versuchen, einvernehmliche Lösungen zu erzielen, welche das betroffene Schulkind möglichst nicht belasten. Scheitert eine solche Lösung, so können Sie von unserer jahrelangen Prozeßerfahrung durch sämtliche Instanzen profitieren, insbesondere bei dringenden Eilverfahren sowie bei Verfahren in zweiter Instanz vor den Oberverwaltungsgerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Die Erfahrung lehrt leider, dass eine gütliche Einigung oft erst im Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens möglich wird.
Unsere Spezialisierung im Schulrecht umfasst insbesondere
- Schulabschlüsse (Abitur, mittlere Reife, u.a.)
- Schulzeugnisse und Zeugnisnoten
- Versetzungen bzw. Nichtversetzungsentscheidungen
- Lernbehinderungen
- Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs
- Zuweisungen zur Sonderschule
- Schulordnungsmaßnahmen
- disziplinarsiche Maßnahmen gegen Schüler
- Vorgehen gegen Ablehnung der Schulaufnahme
- gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf einen Schulplatz
- Schulformempfehlung
- Schulformwechsel
- Schulwechsel
- Privatschulen
- Prüfungen aller Art (einschl. sog. Nichtschülerprüfungen)
- Dienstaufsichtsbeschwerden und Fachaufsichtsbeschwerden.
Siehe auch