Rechtsanwalt Münster
Verwaltungsrecht

Ein besonderer Arbeitsschwerpunkt unserer Kanzlei ist das öffentliche Recht, und zwar das Verwaltungsrecht (einschließlich Verfassungsrecht). Unsere Mandanten sind vor allem Bürger und Privatpersonen, Unternehmen und Unternehmer, welche sich gegen Akte der öffentlichen Gewalt (Ämter, Behörden, Ausschüsse, etc.) zur Wehr setzen oder die Verwaltung zur Vornahme bestimmter Akte verpflichten wollen.

Wir sind im öffentlichen Recht vor allem tätig in folgenden Bereichen:

Für weitere Informationen bitte die vorhergehenden Teilbereiche anklicken!

In welcher Situation Sie sich auch befinden und welches Problem auch immer Sie haben - ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei sollten Sie zumindest wahrnehmen. Das lohnt sich im Zweifel immer.

Auch in folgenden Bereichen helfen wir Ihnen gerne:

Staatsangehörigkeit

Auch in Fragen des Erwerbs oder Verlusts der Staatsangehörigkeit oder einer Doppelstaatsangehörigkeit beraten und vertreten wir Rechtssuchende gegenüber den Behörden.

Berufszulassung

Wir beraten und vertreten Mandanten beim Zugang zur angestrebten Berufstätigkeit, in Prüfungsverfahren, im Falle von Berufsverboten und bei Fragen der Berufsausübung.

Gebühren und Abgaben

Aufgrund der gigantischen Staatsverschuldung von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungsträgern greift die öffentliche Hand immer ungenierter in die Taschen der Bürger und der Unternehmen. Die Abgabenlast insgesamt ist auf ein kaum mehr erträgliches Maß angestiegen. Gleichzeitig kennt der Erfindungsreichtum der öffentlichen Hand zur Schaffung stetig neuer Abgabentatbestände offenbar keine Grenzen. Vor diesem Hintergrund befassen wir uns mit dem öffentlichen Gebühren- und Abgabenrecht. Es geht um die Überprüfung und ggf. Anfechtung von Abgabenbescheiden, um deren Aufhebung und um die Rückzahlung bereits entrichteter Abgaben. Wir haben in zahlreichen Verfahren erfolgreich gegen Gebühren- und andere Abgabenbescheide