Die Fachanwaltskanzlei Münster wurde durch zahlreiche erfolgreich geführte wehrdienstrechtliche Fälle weit über die Region hinaus bekannt und gilt als eine der bundesweit profiliertesten Kanzleien im Bereich des Wehrrechts.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Bernward Münster betreut seit Beginn seiner Anwaltstätigkeit Zeit- und Berufssoldaten sowie Wehrdienstleistende, Wehrpflichtige und Kriegsdienstverweigerer. Seine Erfolge im Wehrpflichtrecht sind legendär. So ist seit dem Beginn seiner Tätigkeit im Jahr 1995 bis zur Aussetzung des Vollzugs der Wehrpflicht mit Wirkung ab 01. Juli 2011 kein einziger der von ihm dauerhaft vertretenen Wehr- und Zivildienstpflichtigen tatsächlich zum Wehr- oder Zivildienst herangezogen worden. Und dies, obwohl in der Regel bereits ein Einberufungsbescheid zugestellt war.
Im Soldaten- und Wehrrecht hat Rechtsanwalt Münster Betroffene in ganz Deutschland gerichtlich vertreten, eine Vielzahl von Verwaltungsprozessen gegen die Bundesrepublik Deutschland geführt und dabei auch einige viel beachtete Entscheidungen erstritten.
Der spektakulärste Fall wurde durch Presse, Funk und Fernsehen in ganz Deutschland bekannt. Nachdem Rechtsanwalt Münster die Verfassungswidrigkeit der Wehrpflicht in ihrer seinerzeit praktizierten Form in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verstoßes gegen das Willkürverbot in der Gestalt des Verfassungsgrundsatzes der Wehrgerechtigkeit gerügt hatte, entschied die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln kurz vor dem Weihnachtsfest und der anstehenden Einberufung seines Mandanten am 23. Dezember 2003, dass Einberufungen deshalb generell rechtswidrig seien und machte den Großraum Köln damit quasi für einen Zeitraum von neun Monaten zur „wehrpflichtfreien Zone“. Durch die „Entscheidung von Köln“ wurde der Gesetzgeber damals gezwungen, das Wehrpflichtgesetz zu ändern, bevor das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht mit der Sache befasst wurden.
Schon lange, bevor es zu entsprechenden Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit und zu den bekannten Gesetzesänderungen kam, hat Herr Rechtsanwalt Münster in zahlreichen Verfahren die Auffassung vertreten, dass das seinerzeit bestehende System der Wehrpflicht in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verstoßes gegen das Verfassungsgebot der Wehrgerechtigkeit verfassungswidrig sei. Insofern haben auch wir ein wenig dazu beigetragen, dass das bisherige System der Wehrpflicht in der Bundesrepublik Deutschland in seinem praktischen Vollzug bis auf weiteres aufgegeben und die Vollziehung der Wehrpflicht ausgesetzt wurde.
Die Kanzlei wurde durch die Medienpräsenz weithin als „Soldaten- und Wehrrechts-Kanzlei“ bekannt. Nachdem die Wehrpflicht gegen den Willen des Betroffenen heute nicht mehr vollzogen wird, kann Rechtsanwalt Münster seine prozessuale Erfahrung aus dem Bereich des Wehrrechts in vollem Umfange den von ihm vertretenen Zeit- und Berufssoldaten zur Verfügung stellen. Auch hier wurden zugunsten der betroffenen Soldaten bereits einige grundlegende und in ihrer Bedeutung weit über den Einzelfall hinausgehende Entscheidungen erstritten und letztlich in den weitaus meisten Fällen – häufig auch außergerichtlich - gute Lösungen erzielt.
Weiterhin beraten und vertreten wir Wehrdienstpflichtige und Wehrdienstleistende sowie Kriegsdienstverweigerer und Soldaten in Gewissensnot in ganz Deutschland gegenüber dem Bund, den Wehrersatzbehörden, dem Personalamt der Bundeswehr, dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (früher: Bundesamt für den Zivildienst), der Truppe, den Truppendienstgerichten, den vorschlagsberechtigten Behörden sowie den begutachtenden Kammern und den Ausschüssen nach Uk-VO in außergerichtlichen Antrags-, Beschwerde- und Widerspruchsverfahren, in Klageverfahren, in Revisionsverfahren, Revisionszulassungsverfahren, Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes sowie Verfahren beim Bundesverfassungsgericht.
Unsere Schwerpunkttätigkeit und Spezialisierung im Wehrrecht und Wehrdienstrecht betrifft
- Musterung und Tauglichkeitsüberprüfung
- Feststellung von Wehrdienstbeschädigungen
- Feststellung der Wehrdienstunfähigkeit
- Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
- Anerkennung anderer Gewissensentscheidungen
- Unabkömmlichstellung
- Zurückstellung vom Wehrdienst
- Entlassung aus der Bundeswehr
- Beschwerdeverfahren
- Entschädigung und Schadensersatz
- Disziplinarrecht auf allen Vertretungsebenen
- Wehrdisziplinarverfahren vor den Truppendienstgerichten
- Wehrstrafverfahren, Strafverteidigung von Wehrdienstleistenden.
In soldatenrechtlichen Verfahren vor den Gerichten ist es sinnvoll, einen auf Soldaten- und Wehrdienstrecht spezialisierten Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit der Vertretung zu beauftragen. Ein solcher Anwalt kennt am ehesten die zu beachtenden prozessualen Feinheiten, auf die es letztlich ankommen kann.
Siehe auch