Unsere Kanzlei mit Fachanwalt Bernward Münster gehört zu den ganz wenigen Kanzleien in Deutschland, die langjährige Erfahrung in der spezialisierten juristischen Betreuung von Zeit- und Berufssoldaten der Bundeswehr vorzuweisen haben. Seit 1995 werden Zeit- und Berufssoldaten sowie Wehrdienstleistende von uns beraten und erfolgreich vertreten – vom Offizier im Generalstab bis zum Kriegsdienstverweigerer.
Das Soldatenrecht ist ein Spezialgebiet der Kanzlei seit ihrer Gründung. Wir vertreten unsere Soldaten deutschlandweit in allen behördlichen Verfahren gegenüber den Dienststellen der Bundeswehr, in den Verfahren vor den Truppendienstgerichten und den Verwaltungsgerichten sowie vor Oberverwaltungsgerichten, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesverfassungsgericht. Rechtsanwalt Münster hat hier bereits einige wegweisende Entscheidungen zugunsten der von uns vertretenen Soldaten erstritten. Die Kanzlei gehört zu den renommiertesten deutschen Kanzleien im Soldatenrecht.
Unsere Schwerpunkttätigkeit und Spezialisierung im Soldatenrecht betrifft
- Ausscheiden aus der Bundeswehr
- Wehrdienstbeschädigungen, Wehrdienstunfähigkeit, Ausmusterung
- Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
- Statusverfahren
- Beschwerdeverfahren
- Konkurrentenstreitverfahren
- Dienstliche Beurteilungen und Beförderungen
- Versetzungen, Kommandierungen, Auslandseinsätze
- Wehrsold, Haftung, Schadensersatz
- Disziplinarrecht auf allen Vertretungsebenen
- Wehrdisziplinarverfahren vor den Truppendienstgerichten
- Wehrstrafverfahren, Strafverteidigung von Soldaten.
In soldatenrechtlichen Verfahren vor den Gerichten ist es sinnvoll, einen auf Soldaten- und Wehrrecht spezialisierten Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit der Vertretung zu beauftragen. Ein solcher Anwalt kennt am ehesten die zu beachtenden prozessualen Feinheiten, auf die es letztlich ankommen kann.
Unsere Soldaten setzen ihr Leben für die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ein. Sie verdienen es, dass ihre Rechte gewahrt und verteidigt werden.
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