Rechtsanwalt Münster
Prüfungsrecht

Prüfung nicht bestanden – war’s das? Das Nichtbestehen einer Prüfung heißt noch nicht, dass man sich von seinem Ausbildungs- oder Berufsziel verabschieden muss. Prüfungsentscheidungen sind oft sehr fehleranfällig. Viele Prüfungen können erfolgreich angefochten werden. Dies können wir aufgrund mehr als 15jähriger Erfahrung bestätigen.

Wir sind bezüglich von Prüfungen in Schule, Ausbildung, Hochschule und Fortbildung nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern bundesweit außergerichtlich und gerichtlich tätig. Unsere Spezialisierung auf das Prüfungsrecht umfasst

  • schulische Prüfungen (Versetzung, Abiturprüfung etc.)
  • Leistungsnachweise und deren Anerkennung
  • Hochschulprüfungen (Zwischenprüfungen u.a.)
  • Abschlußprüfungen an Hochschulen (Magister, Bachelor, Master)
  • Staatsprüfungen und Staatsexamina
  • Promotionen / Dissertation
  • Habilitationen
  • Schadensersatz / Entschädigung.
Wir setzen uns für eine einstweilige Zulassung zur Prüfung, für die Neubewertung (und ggf. Besserbewertung) von Prüfungsleistungen, zusätzliche Wiederholungsprüfungen, die Durchsetzung des Rechts auf Rücktritt von einer Prüfung sowie die Abwehr von Plagiats- und Täuschungsvorwürfen ein und strengen erforderlichenfalls gerichtliche Eilverfahren zur einstweiligen Durchsetzung der Rechte der Prüfungskandidaten an.

Wegen der spezifischen verfahrensrechtlichen Situation im Bereich des Prüfungsrechts empfiehlt es sich, einen auf das Prüfungsrecht spezialisierten Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit der Vertretung zu beauftragen. Hier steht Ihnen in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Münster zur Verfügung.