Wir sind eine der bundesweit im Hochschulrecht tätigen Kanzleien und setzen uns seit 1995 mit Erfahrung und Augenmaß für Wissenschaftler und Hochschullehrer, Studenten und Prüfungskandidaten ein. Wir verfügen über jahrelange Praxis gerade auch in der verwaltungsgerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandanten.
Im Rahmen unserer Tätigkeit im Hochschulrecht befassen wir uns mit
- Hochschulzulassung (Studienplatzklagen, Eilverfahren)
- Zulassung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen
- Prüfungen und Prüfungsentscheidungen
- Exmatrikulation
- Promotion / Dissertation und Habilitation
- Organisationsrecht der Hochschulen
- Dienstrecht der Hochschullehrer
- Disziplinarrecht der Hochschullehrer
- wissenschaftlichen Mitarbeitern
- sonstigen Hochschulbediensteten
- Befristungen und Nebentätigkeiten
- Ausschreibungen von Hochschullehrerstellen
- Bewerbungen und Beförderungen
- Berufungsverfahren
- Konkurrentenstreitverfahren.
Einer unserer Schwerpunkte seit weit mehr als einem Jahrzehnt ist die erfolgreiche Durchsetzung des Rechts im Wege verwaltungsgerichtlicher Eilverfahren, insbesondere im Hochschulzulassungsrecht, im Prüfungsrecht und bei Konkurrentenklagen bzw. Konkurrentenstreitigkeiten.
Wegen der verfahrensrechtlichen Spezifika im Bereich des Hochschulrechts empfiehlt es sich, einen auf das Hochschulrecht (sowie ggf. Prüfungsrecht und / oder Arbeitsrecht) spezialisierten Fachanwalt für Verwaltungsrecht (und evtl. auch für Arbeitsrecht) mit der Vertretung zu beauftragen. Hier steht Ihnen in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Münster zur Verfügung.
Siehe auch